Sicherheitsfachkraft

Sie benötigen gemäß DGUV Vorschrift 2 eine Fachkraft für Arbeitssicherheit für ihr Unternehmen.
Wir beraten und unterstützen Sie in folgenden Punkten:
- Beratung und Betreuung der Unternehmer in allen Fragen der Arbeitssicherheit, Ergonomie und Gefahrstoffverordnung
- Erarbeiten von Grundsatzregeln für personelle, organisatorische und technische Sicherungsmaßnahmen
- Beratung bei der Planung, Ausführung sowie Unterhaltung von Betriebsanlagen und Arbeitsabläufen
- Sicherheitstechnische Überprüfung bestehender Betriebsanlagen und Arbeitsabläufe
- Beratung bei der Auswahl und Anwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstungen
- Abwicklung der Unfallsachbearbeitung
- Schriftwechsel mit dem Gewerbeaufsichtsamt und der Berufsgenossenschaft
- Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Versicherten
- Unterweisung und Motivation von Vorgesetzten, Sicherheitsbeauftragten und Mitarbeitern zu sicherem und gesundheitsbewusstem Arbeiten
- Erstellen von Betriebsanweisungen und Durchführung der Unterweisungen
- Zusammenarbeit mit Betriebsarzt und Personal- bzw. Betriebsrat in Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes