Sachkundigen Prüfung
Gemäß der DGUV Regel 112-198 und der PSA-Benutzerverordnung hat der Unternehmer die Pflicht pers. Schutzausrüstung gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Wir übernehmen das für Sie, ob in unserem Haus oder bei Ihnen vor Ort!
Überprüft werden:
- Auffanggurte, Seile, Verbindungsmittel, Auffanggeräte, Höhensicherungsgeräte, Rettungsgeräte und alles was zur Persönlichen Schutzausrüstung gehört ganz gleich von welchen Hersteller.
- Reparaturen und eventuell notwendiger Austausch von originalen Ersatzteilen kann zum Teil direkt bei der Überprüfung durchgeführt werden.
Gerne übernehmen wir auch die Abwicklung wenn es um Kulanzansprüche bzw. Eingabe von Reparaturen bei einem Hersteller geht.